Stornobedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen vialoa GmbH viavelohotel
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen
und Lieferungen des Hotels.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Hotels.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Das heißt, dass bereits mit der telefonischen Bestellung des Kunden und der
mündlichen Bestätigung der Buchung durch das Hotel ein Hotelaufnahmevertrag
abgeschlossen wird. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
(2) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der
kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist. Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
(1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und
erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses
den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
(4) Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
(5) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der
Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit
fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw.
bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
(6) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der
rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
(7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der
Leistungen des Hotels (No Show)
(1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem
Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch
nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf
Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am
Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches
Rücktrittsrecht zusteht.
(2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom
Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des
Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden
gemäß Abs. 1 Satz 3 vorliegt.
(3) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen
anzurechnen.
(4) Einzelreservierungen bis 2 Zimmern können bis 18:00 Uhr am Vortag der Anreise
kostenfrei stornieren, Gruppen ab 3 Zimmern können bis 2 Wochen vor Anreise kostenfrei
stornieren. Ein Zimmer aus der Gruppe kann bis 18 Uhr am Vortag kostenfrei storniert
werden. Danach fallen 100% vom Logispreis an.
(5) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in
der geforderten Höhe entstanden ist.
§ 5 Rücktritt des Hotels
(1) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt
nicht verzichtet.
(2) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 Abs. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach
Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das
Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der
Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen
des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 vorliegt.
(4) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
(2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung.
(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(4) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt
zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des
Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50 % des vollen
Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche
Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen,
dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden
ist.
§ 7 Kommunikation über WhatsApp
(1) Das Hotel nutzt den Messenger-Dienst WhatsApp zur Kontaktaufnahme und
Kommunikation mit Gästen, insbesondere zur Übermittlung von Buchungs-, Anreise- oder
Aufenthaltsinformationen.
(2) Mit Abschluss einer Buchung erklärt sich der Gast ausdrücklich damit einverstanden, dass
das Hotel seine angegebenen Kontaktdaten (Name, Telefonnummer) zu diesem Zweck
verwenden darf.
(3) Dieses Einverständnis gilt bis auf Widerruf. Ein Widerruf kann jederzeit durch eine
Nachricht mit dem Wort „WIDERRUF“ an den WhatsApp-Kontakt des Hotels oder per E-
Mail an mail@viavelo-hotel.de übersendet werden.
§ 8 Haftung des Hotels
(1) Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen
aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, und Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des
Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein,
für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00,
sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00. Geld, Wertpapiere und
Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 2500 im Hotel- oder Zimmersafe
aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die
Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust,
Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine
weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
(3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch
gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter
oder rangierter Kraftfahrzeuge und anderer Fortbewegungsmittel (Fahrräder, e-Bikes …) und
deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.
(4) Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
(5) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das
Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die
Nachsendung derselben. Vorstehender Abs. 1 Sätze 2 bis 4 gilt entsprechend.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.
(4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(6) Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Das Hotel ist zur Teilnahme
an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch
verpflichtet.
Stand 12/2025